Über uns


Bürgersinn schafft Zukunft

Die Kasseler Sparkasse hat die Initiative ergriffen und im Jahr 1999 eine Bürgerstiftung ins Leben gerufen. Diese Stiftung soll den Menschen unserer Region dienen, in dem sie auf vielfältige Weise gemeinnützig tätig wird. Diese Stiftung soll allein von den Stiftern getragen werden.

Die Förderung soll auf unsere Region beschränkt bleiben, aber alle Bereiche zur Förderung der Jugend, des Sports, sozialer Bedürfnisse, der Kultur sowie des Natur- und Umweltschutzes berühren. Neben der Ansammlung von Geldern für die Ausstattung des Stiftungskapitals wird die Stiftung Spenden für Projekte einwerben sowie hilfreich dabei sein, freiwillige Leistungen, die einem verantwortlichen Bürgersinn entsprechen, zu vermitteln.

Bürgerinnen und Bürgern, die eine eigenständige Stiftung gründen wollen, bieten wir unsere Hilfe an.

Bürgersinn und Bürgerverantwortung werden in Zukunft mehr und mehr gefordert sein. Hier sollten sich alle Menschen aufgerufen fühlen, die in der Lage sind, als Stifter zu helfen.

Die Bürgerstiftung für die Stadt und den Landkreis Kassel wurde am 2. Februar 1999 vom Regierungspräsidenten in Kassel genehmigt. Ihre Zielsetzung ist die Förderung der Jugend, des Sports, sozialer Bedürfnisse, der Kultur sowie des Natur- und Umweltschutzes. Die Tätigkeit der Stiftung soll auf die Förderung in der Region beschränkt sein.

Die Stiftung wurde mit € 25.565 von der Kasseler Sparkasse als Gründungskapital ausgestattet. Zuwendungen in allen Formen sind möglich.

Auch geringste Beträge tragen langfristig zur Stärkung der Stiftung bei.

Stifter, die € 5.000 und mehr einbringen, gehören der Stifterversammlung an. Diese wählt einen Stiftungsrat, der seinerseits den Vorstand wählt. Stifter, die € 50.000 und mehr einbringen, haben das Recht, über die Verwendung der Erträge des von ihnen eingebrachten Vermögens entsprechend der Stiftungssatzung zu bestimmen.

Darüber hinaus soll die Stiftung für gemeinnützige und mildtätige Zwecke projektgebunden Gelder sammeln. Alle Zuwendungen an die Stiftung sind steuerbegünstigt. Die Bürgerstiftung stellt allen, die eine Zustiftung tätigen oder eine Spende überweisen, eine steuerwirksame Spendenbescheinigung aus.