Über Stiftungen


Was ist eine Stiftung?

Stiftungen sind eigenständige Rechtspersönlichkeiten, deren Vermögen und Erträge ausschließlich nach dem Willen des Stifters verwaltet werden dürfen. Die Lebensdauer einer Stiftung ist nicht begrenzt. Sofern sie eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zielsetzung hat, ist sie von allen Steuern befreit.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen haben Stifter einen großen Gestaltungsraum, der ihren Willen auf Dauer und über den Tod hinaus bindet.

Stiftungen können auch dann gemeinnützig sein, wenn sie nur einen Teil ihrer Erträge für gemeinnützige Zwecke verwenden und die übrigen Erträge der Versorgung von Familienmitgliedern dienen. Durch die Einrichtung solcher Stiftungen kann Unternehmen und damit verbundenen Lebenswerken auf Dauer eine Existenz gesichert werden.


Was ist eine Zustiftung?

Zustiftungen zur Bürgerstiftung agieren nach außen wie eigenständige Stiftungen. Sie tragen die Namen, die ihnen von den Stiftern gegeben wurden; sie erfüllen die Stiftungszwecke, die mit der Bürgerstiftung vereinbart wurden. Alle Zuwendungen aus den Erträgen der Zustiftungen werden im Namen der Zustifter vergeben. Für Zustiftungen stellt die Bürgerstiftung steuerwirksame Spendenbescheinigungen aus.

Zur Zeit gilt als Untergrenze für eine selbstständige Zustiftung bei der Bürgerstiftung ein Betrag von € 50.000. Ausnahmen können in den Fällen gemacht werden, wenn die Aussicht auf eine schnelle Erreichung dieses Betrages durch weitere Zustiftungen besteht.

Die Bürgerstiftung enthebt die Zustifter der Aufgabe, gegenüber der Finanzbehörde und der behördlichen Aufsicht Rechenschaft abzulegen. Diese Aufgaben werden von der Bürgerstiftung erledigt. Gleichfalls wird die Geldanlage gesondert von der Bürgerstiftung verwaltet und dem Zustifter darüber Rechenschaft abgelegt.

Die bisherigen Beispiele für Zustiftungen zeigen, dass Zustifter sehr unterschiedliche Modelle wünschen. In einem Fall wurde die Bürgerstiftung als Rechtsnachfolger eingesetzt; alle Wünsche und Sorgen, die der Bürgerstiftung von der Erblasserin aufgetragen waren, sind von der Bürgerstiftung gewissenhaft erledigt worden. Bei einzelnen Zustiftungen werden die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszweckes von Gremien vergeben, die von den Zustiftern eingesetzt wurden.

Selbstverständlich sind auch Zustiftungen zu bestehen Zustiftungen bei der Bürgerstiftung möglich und erwünscht.


Was ist eine Verbrauchszustiftung?

Herkömmliche Stiftungen und Zustiftungen überdauern ihre Stifter. Sie sind auf die Ewigkeit hin ausgerichtet.

Die Verbrauchszustiftung ist eine Alternative für Stifter, die ihr Geld lieber zu Lebzeiten für einen konkreten Stiftungszweck verwenden möchten. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Ertragssituation von Vermögensanlagen stößt die Errichtung von Verbrauchszustiftungen auf ein zunehmendes Interesse.

Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Stiftung, die auf Ewigkeit ausgelegt ist und deren Bestand somit für einen unbegrenzten Zeitraum als gesichert gelten muss, wird bei der Verbrauchszustiftung das Vermögen innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitraums (von mindestens zehn Jahren) verbraucht. Neben den Kapitalerträgen kann somit auch das Stiftungsvermögen vollumfänglich für den gewählten Stiftungszweck eingesetzt werden.

Das Gebot der Kapitalerhaltung, den elementaren Grundsatz des Stiftungsrechts für Stiftungen, durchbricht eine Verbrauchsstiftung. Diese Stiftungsform wurde zivilrechtlich legitimiert mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts im Jahr 2013. Seit dem 1.1.2014 gibt es auch im § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Regelung zu Verbrauchsstiftungen.